Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Lohnweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 24.02.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 582.117,00 EUR | 571.514,00 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 584.629,00 EUR | 532.090,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag (-)/ Jahresüberschuss (+) | -2.512,00 EUR | +39.424,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | +6.938,00 EUR | +48.824,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 32.000,00 EUR | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 32.000,00 EUR | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 EUR | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -6.938,00 EUR | -48.824,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von | 0,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von | 0,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von | 2.000,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von | 127.000,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von | 415.651,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von | 442.847,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2026 | 2027 |
| Grundsteuer A auf | 370 v.H. | 370 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 v.H. | 600 v.H. |
| Gewerbesteuer | 395 v.H. | 395 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
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| 2026 | 2027 |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 EUR | 120,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 EUR | 500,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 1.000,00 EUR | 1.000,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.500,00 EUR | 1.500,00 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024) | 471.796,78 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025) | 465.775,78 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026) | 463.263,78 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.