für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 06.05.2026
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kappeln hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 16.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 357.475,00 EUR | 331.326,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 352.074,00 EUR | 320.464,00 EUR |
| Jahresüberschuss(+) | +5.401,00 EUR | +10.862,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | +16.351,00 EUR | +21.612,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.900,00 EUR | 0,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 11.300,00 EUR | 4.400,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -8.400,00 EUR | -4.400,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -7.951,00 EUR | -17.212,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 8.400,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 4.400,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 17.300,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : | 280.111,00 EUR |
| für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : | 295.305,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 | |
| Grundsteuer A auf | 450 v.H. | 450 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 613 v.H. | 613 v.H. |
| Gewerbesteuer | 430 v.H. | 430 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| 2026 | 2027 | |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 EUR | 120,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR | 400,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 800,00 EUR | 800,00 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2024) | 357.226,70 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2025) | 362.720,70 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2026) | 368.121,70 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.