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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 21/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Langweiler für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 08.05.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Langweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 07.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

315.928,00  EUR

304.247,00  EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

334.107,00  EUR

315.707,00  EUR

Jahresfehlbetrag

18.179,00  EUR

11.460,00  EUR

2.  Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-11.729,00 EUR

-5.010,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

19.850,00  EUR

1.500,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

19.850,00 EUR

1.500,00 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 EUR

0,00  EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

11.729,00  EUR

5.010,00  EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von

0,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von

0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von

36.350,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von

41.850,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von

234.560,00  EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von

249.995,00  EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

395  v.H.

395 v.H.

Grundsteuer B auf

600  v.H.

600  v.H.

Gewerbesteuer

390  v.H.

390  v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2026

2027

für den ersten Hund

48,00  EUR

48,00  EUR

für den zweiten Hund

72,00  EUR

72,00  EUR

für jeden weiteren Hund

120,00 EUR

120,00  EUR

für den ersten gefährlichen Hund

400,00  EUR

400,00  EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

500,00  EUR

500,00  EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

600,00  EUR

600,00  EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024)

154.631,77  EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres  (2025)

151.946,77  EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026)

133.767,77  EUR

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Langweiler, den 08.05.2026
Gez. Edinger
Ortsbürgermeister