Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan mit Anlagen der Stadt Lauterecken für die Haushaltsjahre 2023/2024 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 05.06.2023 bis einschließlich 14.06.2023 im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 113, während der Dienststunden (montags und dienstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.