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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 22/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Buborn für das Jahr 2023 vom 24.05.2023

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1 und 4 werden neu gefasst. Es erfolgt eine Ergänzung des § 8.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

165.320,00 €

+23.065,00 €

188.385,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

194.605,00 €

+2.100,00 €

196.705,00 €

der Jahres-

überschuss / Jahresfehlbetrag

-29.285,00 €

+20.965,00 €

-8.320,00 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-23.355,00 €

+20.965,00 €

-2.390,00 €

die Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit

1.000,00 €

0,00 €

1.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit

1.000,00 €

0,00 €

1.000,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit

0,00 €

0,00 €

0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungs-tätigkeit

23.355,00 €

-20.965,00 €

2.390,00 €

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Steuer

von bisher

auf nunmehr

Grundsteuer A

320 v.H.

345 v.H.

Grundsteuer B

385 v.H.

465 v.H.

Gewerbesteuer

365 v.H.

380 v.H.

§ 8 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 26.04.2022 bleiben unverändert.

Buborn, den 24.05.2023
Gez. Kreischer
Kreischer, Ortsbürgermeister