Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Langweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 22.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 300.414,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 308.172,00 EUR |
| Jahresüberschuss | -7.758,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt |
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| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 942,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 29.950,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 66.300,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -36.350,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 35.408,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 36.350,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 350.350,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2024 |
| Grundsteuer A auf | 395 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 v.H. |
| Gewerbesteuer | 390 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2024 |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 500,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 600,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 0,00 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 0,00 EUR je Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2022) | 179.141,77 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2023) | 162.389,77 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2024) | 154.631,77 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.