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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 22/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Langweiler für das Haushaltsjahr 2024 vom 16.05.2024

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Langweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 22.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

Jahresüberschuss

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von:  — 36.350,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: —  0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: —  350.350,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

Grundsteuer A auf

395 v.H.

Grundsteuer B auf

600 v.H.

Gewerbesteuer

390 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2024

für den ersten Hund

48,00 EUR

für den zweiten Hund

72,00 EUR

für jeden weiteren Hund

120,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

400,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

500,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

600,00 EUR

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 auf  — 0,00 EUR je Hektar

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:

für das Haushaltsjahr 2024 auf  — 0,00 EUR je Hektar

§ 7 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2022)

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2023)

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2024)

§ 8 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Langweiler, den 16.05.2024
Gez. Edinger
Edinger
Ortsbürgermeister