Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nußbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 17.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 840.990,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 800.355,00 EUR
Jahresüberschuss — 40.635,00 EUR
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen — 61.085,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 17.350,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 161.810,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -144.460,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 83.375,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 144.460,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 1.159.900,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2024
Grundsteuer A auf — 370 v.H.
Grundsteuer B auf — 510 v.H.
Gewerbesteuer — 405 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2024
für den ersten Hund — 50,00 EUR
für den zweiten Hund — 75,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 100,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 500,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 1.125,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 2.000,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 11,10 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 4,00 EUR je Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres | (2022) | -53.888,89 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres | (2023) | -107.943,89 EUR |
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| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres | (2024) | -67.308,89 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.