Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Verbandsgemeinderat Lauterecken-Wolfstein hat am 11. April 2024 die Neuaufstellung eines Flächennutzungsplanes für die fusionierte Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein beschlossen.
Gegenstand der Neuaufstellung sind neben der allgemeinen Fortschreibung der Planung u. a. die Anpassung der potentiellen Bauflächen der Gemeinden unter Beachtung der Schwellenwerte sowie Darstellungen von Flächen für die Erzeugung regenerativer Energien.
Der Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Verbandsgemeinde Lauterecken.
Die Veranlassung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus dem Fusionsgesetz. Die inhaltliche Darstellung des Flächennutzungsplanes ergibt sich aus § 5 Abs. 1 BauGB.
Der vorsehende Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.