Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kappeln hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 23.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt 2024 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 313.690,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 306.194,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag | 7.496,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 18.246,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 3.000,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 23.100,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -20.100,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.854,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 20.100,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 4.500,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 666.595,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
2024
| Grundsteuer A auf | 450 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 613 v.H. |
| Gewerbesteuer | 430 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
2024
| für den ersten Hund | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,0 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 800,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf | 16,00 EUR je Hektar |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf | 3,00 EUR je Hektar |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2022) | 300.259,12 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2023) | 270.388,12 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2024) | 277.884,12 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.