Anlage zur Benutzungsordnung für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume im Bürgerhaus der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach
Benutzungsentgelte ab 01.06.2025
Bürgerhaus:
Ganzer Saal + Küche: — 300,00 €
Ganzer Saal + Küche: — 100,00 €
(Für Einheimische)
Die Nutzung durch die örtlichen Vereine, außer bei kommerziellen Veranstaltungen,ist grundsätzlich kostenfrei.
Die Nutzung bei Beerdigungen für Einwohner von Oberweiler-Tiefenbach ist kostenfrei.
Kommerzielle Veranstaltung:
Ortsansässige Vereine für Veranstaltung mit Gewinn: — 100,00 €
Ortsfremde Vereine für Veranstaltung mit Gewinn: — 450,00 €
Kommerzielle Veranstalter: — 500,00 €
Kegelbahn:
Kegelbahngebühren – vertragsgebunden - — 30,00 € pro Abend
Kegelbahngebühren – einmalig - — 15,00 € / Std.
Zusätzlich werden folgende Nebenkosten erhoben:
| 1. | Nebenkostenpauschale für Strom/Wasser/Kanal: 20,00 €/Tag |
| 2. | Die Heizkosten werden für Saal und Küche nach Verbrauch mit 15,00 €/Einheit (1 Einheit entspricht 100 KwH bzw. 0,1 MwH) abgerechnet. |
| 3. | Anfallende Reinigungskosten werden dem Pächter mit einem Pauschalbetrag von 20,00 €/Std.berechnet. |