Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Fassung.
Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zu einer Bauvoranfrage; Hier: Errichtung eines Reitplatzes (max. 15x15m)
Der Ortsgemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Reitplatzes (max. 15x15m) zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat beschließt zudem, dass bei einem eventuell folgenden Bauantrag in gleicher Sache die Ortsbürgermeisterin oder Vertreter im Amt ermächtigt wird, das gemeindliche Einvernehmen in gleicher Weise wie vorstehend beschlossen, zu erteilen.
Unterhaltungsarbeiten an Wirtschaftswegen; Auftragsvergabe
Der Ortsgemeinderat beschließt den Auftrag für die Unterhaltsarbeiten an den Wirtschaftswegen an eine Fachfirma gemäß des dem Ortsgemeinderat vorliegenden Angebotes zu vergeben.
Der Ortsbürgermeister wird mit der Auftragsvergabe ermächtigt.