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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 22/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach

für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 15.05.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Herren-Sulzbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 16.04.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.  Im Ergebnishaushalt

2026

 2027 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

234.659,00  EUR

235.042,00  EUR

Der Gesamtbetrag der

Aufwendungen auf

248.810,00  EUR

246.710,00  EUR

Jahresfehlbetrag

-14.151,10  EUR

-11.668,00  EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und

außerordentlichen Ein- und

Auszahlungen

-8.101,00  EUR

-5.818,00  EUR

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

28.000,00  EUR

1.500,00  EUR

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

28.000,00  EUR

1.500,00  EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

0,00 EUR

0,00  EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

8.101,00 EUR

5.818,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:

0,00 EUR 

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:

0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:

7.200,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:

15.700,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:

347.983,00  EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:

358.816,00  EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2026

2027

Grundsteuer A auf

405  v.H.

405 v.H.

Grundsteuer B auf

600  v.H.

600  v.H.

Gewerbesteuer

385  v.H.

385  v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

 

2026

2027

für den ersten Hund

48,00  EUR

48,00  EUR

für den zweiten Hund

72,00  EUR

72,00  EUR

für jeden weiteren Hund

120,00  EUR

120,00  EUR

für den ersten gefährlichen Hund

500,00  EUR

500,00  EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

500,00  EUR

500,00  EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

500,00  EUR

500,00  EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12. des

Vorvorjahres

(2024)

-119.876,08  EUR

voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12. des

Vorjahres

(2025)

-126.177,08  EUR

voraussichtlicher Stand des

Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsjahres

(2026)

-140.328,08  EUR

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Herren-Sulzbach, den 15.05.2026
Gez. Franzmann
Franzmann, Ortsbürgermeister