Der Ortsgemeinderat Hoppstädten hat den Jahresabschluss für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 festgestellt.
Dem Ortsbürgermeister und dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde sowie den Ortsbeigeordneten und den Beigeordneten der Verbandsgemeinde, soweit diese im Prüfungszeitraum den Ortsbürgermeister bzw. den Bürgermeister der Verbandsgemeinde vertreten haben, wurden am 24.03.2026 gemäß § 114 der Gemeindeordnung Entlastung für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 erteilt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Jahresabschlüsse mit den Rechenschaftsberichten der Ortsgemeinde Hoppstädten für die Haushaltsjahre 2018, 2019 und 2020 in der Zeit
vom 01.06.2026 bis einschließlich 10.06.2026
im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken – Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 113, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, montags und dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegen.