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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 22/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Hoppstädten für das Haushaltsjahr 2026 vom 18.05.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Hoppstädten hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 24.03.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

gegenüber bisher

verändert um

nunmehr festgesetzt auf

 

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

457.315,00

18.750,00

476.065,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

462.824,00

18.750,00

481.574,00

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-5.509,00

0,00

-5.509,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

+19.241,00

0,00

+19.241,00

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00

23.600,00

23.600,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.000,00

23.600,00

24.600,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.000,00

0,00

1.000,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-18.241,00

0,00

-18.241,00

§ 9 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 27.08.2025 bleiben unverändert.

Hoppstädten, den 18.05.2026
Gez. Studt
Ortsbürgermeister