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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 23/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Rothselberg für das Haushaltsjahr 2024 vom 23.05.2024

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rothselberg hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 07.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt 2024

der Gesamtbetrag der Erträge auf

1.100.730,00 EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.104.735,00 EUR

Jahresfehlbetrag

4.005,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

26.195,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

76.750,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

788.500,00 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

- 711.750,00 EUR

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

685.555,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von :  — 0,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von :  —  0,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : —  0,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2024

Grundsteuer A auf

345 v.H.

Grundsteuer B auf

465 v.H.

Gewerbesteuer

380 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2024

für den ersten Hund

40,00 EUR

für den zweiten Hund

80,00 EUR

für jeden weiteren Hund

120,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

350,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

750,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.300,00 EUR

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 auf —  10,60 EUR je Hektar

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:

für das Haushaltsjahr 2024 auf —  5,50 EUR je Hektar

§ 7 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2022) —  2.983.560,48 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2023) —  3.069.488,48 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2024) —  3.153.915,48 EUR

§ 8 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Rothselberg, den 23.05.2024
gez.
Mohr
Ortsbürgermeister