Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Rutsweiler an der Lauter hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 25.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | Im Ergebnishaushalt | 2024 |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 487.986,00 EUR |
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| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 534.528,00 EUR |
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| Jahresfehlbetrag | 46.542,00 EUR |
| 2. | Im Finanzhaushalt |
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| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -17.873,00 EUR |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 61.000,00 EUR |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 99.000,00 EUR |
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| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -38.000,00 EUR |
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| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 55.873,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 38.000,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 110.100,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 1.573,235,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2024 |
| Grundsteuer A auf | 413 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 615 v.H. |
| Gewerbesteuer | 421 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
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| 2024 |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 96,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 825,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.400,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 20,84 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 15,00 EUR je Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2022) | 72.728,93 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2023) | 54.222,93 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2024) | 7.680,93 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.