Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit§ 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung sowie § 9 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein vom 06.06.2023, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nachdem die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.05.2024 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:
Festgesetzt werden
| 1. | im Ergebnishaushalt |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 399.431,00 € |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 433.855,00 € |
| der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf | -34.424,00 € |
| 2. | Im Finanzhaushalt |
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| der Saldo der ordentlichen u. außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | -34.424,00 € |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0,00 € |
| Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 34.424,00 € |
| die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf | -34.424,00 € |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Unter Bezugnahme auf § 11 der Verbandsordnung wird folgendes festgesetzt:
Für das Haushaltsjahr 2024 werden keine Umlagen festgesetzt.
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres entscheidet die Verbandsversammlung über die Verwendung des Überschusses.
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | 19.128,00 € |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | -15.296,00 € |