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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 23/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Forstzweckverbandes

Lauterecken-Wolfstein für das Haushaltsjahr 2024

Die Verbandsversammlung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein hat aufgrund von § 7 Abs. 1 Nr. 8 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit§ 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung sowie § 9 der Verbandsordnung des Forstzweckverbandes Lauterecken-Wolfstein vom 06.06.2023, folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nachdem die Kreisverwaltung Kusel als Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 06.05.2024 keine Bedenken wegen Rechtsverletzung geltend gemacht hat, hiermit öffentlich bekannt gemacht wird:

§ 1 - Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

399.431,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

433.855,00 €

der Jahresüberschuss/-fehlbetrag auf

-34.424,00 €

2.

Im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen u. außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-34.424,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0,00 €

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

34.424,00 €

die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf

-34.424,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Umlagen, Deckung des Finanzbedarfes, Verteilung der Überschüsse

Unter Bezugnahme auf § 11 der Verbandsordnung wird folgendes festgesetzt:

Für das Haushaltsjahr 2024 werden keine Umlagen festgesetzt.

Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres entscheidet die Verbandsversammlung über die Verwendung des Überschusses.

§ 5 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 2.000,00 € überschritten sind.

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres

19.128,00 €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres

-15.296,00 €

Lauterecken, den 29.05.2024
Gez. Graf
Graf, Verbandsvorsteher