Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Wiesweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 17.04.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt 2024 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 572.890,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 618.267,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag | -45.377,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -23.637,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 121.536,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 164.580,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -43.044,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 66.681,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : — 43.044,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : — 21.000,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : — 1.383.542,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2024 | |
| Grundsteuer A auf | 410 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 v.H. |
| Gewerbesteuer | 390 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | |
| 2024 | |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 350,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 450,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 500,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 32,85 EURje Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 20,45 EURje Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2022) — -348.235,81 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2023) — -421.285,81 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2024) — -466.662,81 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.