Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reipoltskirchen hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 05.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt 2025
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 490.840,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 533.039,00 EUR
Jahresfehlbetrag — -42.199,00 EUR
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen — -15.174,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 14.825,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 265.495,00 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -250.670,00 EUR
Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 265.844,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : — 250.670,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : — 115.450,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : — 946.219,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2025
Grundsteuer A auf — 375 v.H.
Grundsteuer B auf — 600 v.H.
Gewerbesteuer — 399 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2025
für den ersten Hund — 48,00 EUR
für den zweiten Hund — 72,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 96,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 330,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 735,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 1.280,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 16,06 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2025 auf — 12,00 EUR je Hektar
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Vorvorjahres (2023) — -238.722,69 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Vorjahres (2024) — -275.497,69 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Haushaltsjahres (2025) — -317.696,69 EUR
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.