| Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd | Postfach 14 40 | 67603 Kaiserslautern Abwasserzweckverband „Unteres Glantal“ Schulstraße 6 a 67742 Lauterecken | REGIONALSTELLEWASSERWIRTSCHAFT, ABFALLWIRTSCHAFT, BODENSCHUTZ Fischerstraße 12 67655 Kaiserslautern Telefon 0631 62409-0 Telefax 0631 62409-418 referat32@sgdsued.rlp.de www.sgdsued.rlp.de19.05.2025 |
Der Abwasserzweckverband „Unteres Glantal“ hat einen Antrag auf Änderung der gehobenen Erlaubnis gemäß §§ 8 ff, § 15 WHG i.V.m § 14, § 16 LWG zur Einleitung von mit Abwasser vermischtem Niederschlagswasser (Mischwasser) aus den Regenentlastungsanlagen der Ortsgemeinden Rathsweiler und Niederalben, in die Steinalp, gestellt.
| Es wird auf Folgendes hingewiesen: | ||
| 1. | Diese Bekanntmachung und die dem Vorhaben zugrundeliegenden Unterlagen werden | |
| in der Zeit vom 10.06.2025 bis einschließlich 10.07.2025 | ||
| elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können | |
| • | auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein: www-vg-lw.de / Aktuelles |
| • | auf der Internetseite der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd unter https://sgdsued.rlp.de/service/oeffentlichkeitsbeteiligung-bekanntmachungen abgerufen werden. |
| Als zusätzliches Informationsangebot erfolgt die Auslegung der Unterlagen in dem gleichen Zeitraum bei den | |
| Verbandsgemeindewerken | |
| Lauterecken-Wolfstein | |
| Bahnhofstraße 50 a | |
| 67742 Lauterecken | |
| innerhalb der üblichen Dienstzeiten: | |
| Montag – Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr | |
| Montag – Dienstag 14.00 bis 16.00 Uhr | |
| Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr | |
| 2. | Einwendungen gegen das Vorhaben können bei der | |
| Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd | |
| Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz | |
| Fischerstr. 12 | |
| 67655 Kaiserslautern | |
| oder bei der | |
| Verbandsgemeindeverwaltung | |
| Lauterecken-Wolfstein | |
| Schulstraße 6a | |
| 67742 Lauterecken | |
| bis spätestens zum 24.07.2025 | ||
| schriftlich, zur Niederschrift oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur (§ 3 a VwVfG) an poststelle@sgdsued.rlp.de erhoben werden. | |
| Wichtiger Hinweis: | |
| Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Homepage der SGD Süd unter https://sgdsued.rlp.de/de/service/elektronische-kommunikation/ aufgeführt sind. | |
| 3. | Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 VwVfG einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Vorhaben bei den vorgenannten Stellen abgeben. | |
| 4. | Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind grundsätzlich alle Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. | |
| 5. | Bei begründeten Einwendungen wird ein Erörterungstermin anberaumt. | |
| 6. | Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. | |
| 7. | Bei mehr als 50 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellungen | |
| - | können die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden, |
| - | kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. |
| 8. | Nachträgliche Auflagen wegen benachteiligender Wirkungen können nur verlangt werden, wenn der Betroffene die nachteiligen Wirkungen nicht voraussehen konnte. | |