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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 23/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Amtsgericht Kusel

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 1 K 21/24  —  Kusel, 24.04.2025

Terminsbestimmung

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Ginsweiler

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Einfamilienwohnhaus mit Anbau und Garage, 11/2 - geschossig in Massivbauweise mit Sat­teldach. Das Gebäude ist voll unterkellert. Das Dachgeschoss ist ausgebaut (mit Dach­gaube). Anbau 2-geschossig mit genutztem Flachdach (Dachterrasse). Einzelgarage mit ge­nutztem Flachdach (Dachterrasse). Baujahr Wohnhaus: ca. 1906. Bei der Begutachtung hat kei­ne Innenbesichtigung stattgefunden.

Verkehrswert: 66.000,00 €

Weitere Informationen unter www.versteigerungspool.de

Der Versteigerungsvermerk ist am 25.09.2024 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er­sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften­den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver­steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.