Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Homberg für das Haushaltsjahr 2026 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 08.06.2026 bis einschließlich 16.06.2026 öffentlich ausliegt.
Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 106, erfolgen.
Außerdem finden Sie den Haushaltsplan auf unserer Homepage
Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Homberg hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.05.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die §§ 1 und 9 werden neu gefasst und der ursprüngliche § 6 entfällt:
Festgesetzt werden
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| gegenüber bisher € | verändert um € | nunmehr festgesetzt auf € |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 302.210,00 | 37.426,00 | 339.636,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 297.005,00 | 31.598,00 | 328.603,00 |
| der Jahresüberschuss | 5.205,00 | 5.828,00 | 11.033,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 11.755,00 | 5.828,00 | 17.583,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 | 37.055,00 | 37.055,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.000,00 | 55.454,00 | 56.454,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.000,00 | -18.399,00 | -19.399,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -10.755,00 | 12.571,00 | 1.816,00 |
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 07.07.2025 bleiben unverändert.