Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 23/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Es wird darauf hingewiesen, dass die 1. Nachtragshaushaltssatzung nebst 1. Nachtragshaushaltsplan mit Anlagen der Ortsgemeinde Homberg für das Haushaltsjahr 2026 nach Vorlage bei der Aufsichtsbehörde in der Zeit vom 08.06.2026 bis einschließlich 16.06.2026 öffentlich ausliegt.

Die Einsichtnahme kann während der allgemeinen Dienststunden in der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein am Standort Lauterecken, Schulstraße 6a in 67742 Lauterecken, Zimmer 106, erfolgen.

Außerdem finden Sie den Haushaltsplan auf unserer Homepage

www.vg-lw.de.

Homberg, den 26.05.2026
gez. Lorentz, Ortsbürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Homberg für das Haushaltsjahr 2026 vom 26.05.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Homberg hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.05.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1 und 9 werden neu gefasst und der ursprüngliche § 6 entfällt:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

 

gegenüber bisher €

verändert um €

nunmehr festgesetzt auf €

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

302.210,00

37.426,00

339.636,00

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

297.005,00

31.598,00

328.603,00

der Jahresüberschuss

5.205,00

5.828,00

11.033,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

11.755,00

5.828,00

17.583,00

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00

37.055,00

37.055,00

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

1.000,00

55.454,00

56.454,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.000,00

-18.399,00

-19.399,00

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-10.755,00

12.571,00

1.816,00

§ 9 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 07.07.2025 bleiben unverändert.

Homberg, den 26.05.2026
Lorentz, Ortsbürgermeister