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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 23/2026
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Aus der Ortsgemeinderatssitzung vom 22.04.2026

Ausbau Gemeindestraße "Kapellenweg";

Auswahl Ausbauvariante - Weitere Vorgehensweise

Der Ortsgemeinderat stimmt der Variante zum Ausbau des Kapellenwegs mit Mulden an beiden Straßenseiten zu.

Zudem stimmt der Ortsgemeinderat dem Vollausbau des oberen Teilabschnitts, sowie Teil A zu.

Für Teil B wird einer Deckensanierung mit Austausch der Rinnenplatten und punktueller Verbesserung des Gehwegs zugestimmt.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2026 und 2027

Der Ortsgemeinderat Kreimbach-Kaulbach beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026/2027 in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Fassung.

Straßenbeleuchtungsanlage;

Reparatur Kabelschaden Höninger Str. 1 – Auftragsvergabe

Der Auftrag zur Reparatur der Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich der Höninger Str. 1 wird gemäß des dem Ortsgemeinderat vorliegenden Angebotes vergeben.

Der Vorsitzende wird mit der Auftragsvergabe ermächtigt.

Benutzungsentgelte für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach

Die Benutzungsentgelte werden angepasst.

Regionales Zukunftsprogramm

Der Vorsitzende oder Vertreter/in im Amt wird ermächtigt, die Projekte für das Regionale Zukunftsprogramm umzusetzen. Ihm wird Vergabevollmacht im Rahmen der aufgezeigten Gesamtkosten zzgl. eines 10-prozentigen Kostenüberschreitungsrahmens erteilt.

Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zu einer Bauvoranfrage; Errichtung einer baulichen Anlage, Außenbereich

Der Ortsgemeinderat Kreimbach-Kaulbach beschließt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung der baulichen Anlage im Außenbereich der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach zu erteilen.

Der Ortsgemeinderat beschließt zudem, dass bei einem eventuell folgenden Bauantrag in gleicher Sache der Ortsbürgermeister oder Vertreter/in im Amt ermächtigt wird, das gemeindliche Einvernehmen in gleicher Weise wie vorstehend beschlossen, zu erteilen oder zu versagen.

Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege

a) Beitragsermittlung

Der Gemeinderat beschließt die Beitragsermittlung nach der Alternative 1 des dem Ortsgemeinderat vorliegenden Satzungsmusters. Diese sieht vor, dass die jährlichen Kosten für die Beitragsermittlung zugrunde gelegt werden.

b) Gemeindeanteil

Der Gemeinderat beschließt aufgrund der anderweitigen Nutzung der Feld- und Waldwege einen Gemeindeanteil in Höhe von 0 v. H. festzusetzen.

c) Änderung der Satzung

Der Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Satzungsentwurf.