Ausbau Gemeindestraße "Kapellenweg";
Auswahl Ausbauvariante - Weitere Vorgehensweise
Der Ortsgemeinderat stimmt der Variante zum Ausbau des Kapellenwegs mit Mulden an beiden Straßenseiten zu.
Zudem stimmt der Ortsgemeinderat dem Vollausbau des oberen Teilabschnitts, sowie Teil A zu.
Für Teil B wird einer Deckensanierung mit Austausch der Rinnenplatten und punktueller Verbesserung des Gehwegs zugestimmt.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Jahre 2026 und 2027
Der Ortsgemeinderat Kreimbach-Kaulbach beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026/2027 in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Fassung.
Straßenbeleuchtungsanlage;
Reparatur Kabelschaden Höninger Str. 1 – Auftragsvergabe
Der Auftrag zur Reparatur der Straßenbeleuchtungsanlage im Bereich der Höninger Str. 1 wird gemäß des dem Ortsgemeinderat vorliegenden Angebotes vergeben.
Der Vorsitzende wird mit der Auftragsvergabe ermächtigt.
Benutzungsentgelte für die gemeindeeigenen Veranstaltungsräume der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach
Die Benutzungsentgelte werden angepasst.
Regionales Zukunftsprogramm
Der Vorsitzende oder Vertreter/in im Amt wird ermächtigt, die Projekte für das Regionale Zukunftsprogramm umzusetzen. Ihm wird Vergabevollmacht im Rahmen der aufgezeigten Gesamtkosten zzgl. eines 10-prozentigen Kostenüberschreitungsrahmens erteilt.
Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 des Baugesetzbuches (BauGB) zu einer Bauvoranfrage; Errichtung einer baulichen Anlage, Außenbereich
Der Ortsgemeinderat Kreimbach-Kaulbach beschließt das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung der baulichen Anlage im Außenbereich der Ortsgemeinde Kreimbach-Kaulbach zu erteilen.
Der Ortsgemeinderat beschließt zudem, dass bei einem eventuell folgenden Bauantrag in gleicher Sache der Ortsbürgermeister oder Vertreter/in im Amt ermächtigt wird, das gemeindliche Einvernehmen in gleicher Weise wie vorstehend beschlossen, zu erteilen oder zu versagen.
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege
a) Beitragsermittlung
Der Gemeinderat beschließt die Beitragsermittlung nach der Alternative 1 des dem Ortsgemeinderat vorliegenden Satzungsmusters. Diese sieht vor, dass die jährlichen Kosten für die Beitragsermittlung zugrunde gelegt werden.
b) Gemeindeanteil
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der anderweitigen Nutzung der Feld- und Waldwege einen Gemeindeanteil in Höhe von 0 v. H. festzusetzen.
c) Änderung der Satzung
Der Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Satzungsentwurf.