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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 24/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Offenbach-Hundheim für das Jahr 2024 vom 31.05.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die § 1, 2, 4,6, 9 und 10 werden neu gefasst.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

der Gesamtbetrag der Aufwendungen

der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 11.050,00 € auf neu 270.201,00 € festgesetzt.

Ansatz 2024

bisher

Ansatz 2024

neu

11.050,00 €

270.201,00 €

davon 248.721,00 für 2024 und

21.480,00 € Neuveranschlagung für 2023

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Steuer

von bisher

auf nunmehr

Grundsteuer A

370 %

370 %

Grundsteuer B

385 %

606 %

Gewerbesteuer

390 %

390 %

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 betrug  —  -1.076.628,74 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 betrug  —  -1.193.967,74 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  —  -1.242.225,74 €

§ 9 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von :  —  3.352.480,00 €

§ 10 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

Offenbach-Hundheim, den 31.05.2024
gez. Stein
Ortsbürgermeister