Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die § 1, 2, 4,6, 9 und 10 werden neu gefasst.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher € | verändert um € | nunmehr festgesetzt auf € |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 2.060.016,00 | 277.032,00 | 2.337.048,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 2.178.755,00 | 206.551,00 | 2.385.306,00 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -118.739,00 | 70.481,00 | -48.258,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -86.239,00 | 74.881,00 | -11.358,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 37.100,00 | 891.504,00 | 928.604,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 48.150,00 | 1.129.175,00 | 1.177.325,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -11.050,00 | -237.671,00 | -248.721,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 97.289,00 | 162.790,00 | 260.079,00 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 11.050,00 € auf neu 270.201,00 € festgesetzt.
| Ansatz 2024 bisher | Ansatz 2024 neu |
| 11.050,00 € | 270.201,00 € davon 248.721,00 für 2024 und 21.480,00 € Neuveranschlagung für 2023 |
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Steuer | von bisher | auf nunmehr |
| Grundsteuer A | 370 % | 370 % |
| Grundsteuer B | 385 % | 606 % |
| Gewerbesteuer | 390 % | 390 % |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug — -1.076.628,74 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 betrug — -1.193.967,74 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — -1.242.225,74 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : — 3.352.480,00 €
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.