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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 24/2025
Sonstige amtliche Mitteilungen
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Aus der Stadtratssitzung vom 15.05.2025

Wahl von Ausschussmitgliedern

Der Stadtrat wählt Nachfolger für die Ausschüsse.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Lauterecken

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Steuerausschusses der Stadt Lauterecken die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 in der dem Stadtrat vorliegenden Fassung.

Ausbau der Ortsdurchfahrt Lauterecken K39 – Lautertalstraße/Cronenberger Straße;

Auftragsvergabe des städtischen Anteils

Der Stadtrat beschließt die Vergabe an eine Firma laut des dem Stadtrat vorliegenden Angebotes zum anteiligen Angebotspreis.

Der Landesbetrieb Mobilität wird mit dem Vertragsabschluss beauftragt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung sicherzustellen.

Bebauungsplan „Unterm Landgraben“:

a) Planaufstellungsbeschluss

Der Stadtrat Lauterecken beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Gleichzeitig wird die Änderung/Ergänzung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, welcher sich gerade in der Neuaufstellung befindet, beantragt.

Straßensanierungen im Bereich Hauptstraße und Schlossgasse

Der Stadtrat Lauterecken beschließt den Auftrag zur Beseitigung der Mängel in der Hauptstraße und Schlossgasse an eine Firma zu erteilen.

Stadtsanierungsmaßnahme – Freizeitachse Roseninsel;

1. BA Wegenetz – Pflanzungen – Sitzgelegenheiten – Erweiterung Straßenbeleuchtung

Die Auftragserteilung erfolgt im Rahmen der freihändigen Vergabe.

Der Auftrag für die Lieferung, den Einbau und die Montage der Straßenbeleuchtungsanlage wird, auf der Grundlage eines dem Stadtrat vorliegenden Angebotes vom 24.02.2025, erteilt.

Stadtsanierungsmaßnahme – Stadtscheune,

Vorbereitung Erschließung Roseninsel – Spülbohrung

Die Auftragserteilung erfolgt im Rahmen der freihändigen Vergabe.

Der Auftrag für die Herstellung der Querung der Lauter – Spülbohrung – wird, entsprechend der Empfehlung eines Architektenbüros, erteilt.

Die Stadtbürgermeisterin wird ermächtigt die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung bei der Kreisverwaltung Kusel zu beantragen.

Benutzungsentgelte Herbstmarkt & Weihnachtsmarkt

Der Stadtrat beschließt die Benutzungsentgelte in der vorliegenden Form mit Änderungen.

Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Stadtrat den Verkauf eines Grundstücks.