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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 24/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Amtsgericht Kusel

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 1 K 33/24  —  Kusel, 28.05.2026

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Donnerstag,

10.09.2026

11:00 Uhr

29, Sitzungssaal

Amtsgericht Kusel, Trierer Straße 71, 66869 Kusel

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Eßweiler

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

m2

Blatt

Eßweiler

Fl. St. 

Nr.: 4115

Erholungsfläche, Gebäude- und Freifläche/Läppchen 31

496

661 

BV 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen):

Einfamilienhaus; zweigeschossig; unterkellert; einseitig angebaut an ein Nachbargebäude; Baujahr: ursprünglich 1900 (gemäß Angaben des Miteigentümers)

Modernisierung: seit 2022 teilweise renoviert (gemäß Auskunft des Miteigentümers); der bauliche Zustand ist normal. Es besteht tls. noch allgemeiner Renovierungsbedarf

Verkehrswert: 102.000,00 € für das Gesamtausgebot

(51.000,00 € je Hälfteanteil)

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.

Der Versteigerungsvermerk ist am 19.11.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht er­sichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaften­den Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver­steigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ran­ges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen ein­getreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Dhum, Rechtspflegerin