Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Jettenbach hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 07.05.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die §§ 1 und 9 werden neu gefasst und der ursprüngliche § 6 entfällt:
| Festgesetzt werden | |||
|
| gegenüber bisher € | verändert um € | nunmehr festgesetzt auf € |
| 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge der Gesamtbetrag der Aufwendungen der Jahresüberschuss |
1.761.115,00 1.502.585,00 +258.530,00 |
-69.028,00 +45.037,00 -114.065,00 |
1.692.087,00 1.547.622,00 +144.465,00 |
| 2. im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
+332.770,00 0,00 5.000,00 -5.000,00 -327.770,00 |
-114.065,00 +93.759,00 +113.759,00 -20.000,00 +134.065,00 |
+218.705,00 93.759,00 118.759,00 -25.000,00 -193.705,00 |
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 18.07.2025 bleiben unverändert.