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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 24/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Jettenbach für das Haushaltsjahr 2026 vom 26.05.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Jettenbach hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 07.05.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1 und 9 werden neu gefasst und der ursprüngliche § 6 entfällt:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

§ 9 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 18.07.2025 bleiben unverändert.

Jettenbach, den 26.05.2026
Gez. Mohr 
Ortsbürgermeister