Titel Logo
Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 24/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Reipoltskirchen für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 01.06.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Reipoltskirchen hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 20.05.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt 2026 2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

482.325,00 EUR

466.190,00 EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

555.838,00 EUR

508.413,00 EUR

Jahresfehlbetrag

-73.513,00 EUR

-42.223,00 EUR

2. Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-48.613,00 EUR

-18.073,00 EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

54.760,00 EUR

0,00 EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

77.270,00 EUR

1.300,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-22.510,00 EUR

-1.300,00 EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

71.123,00 EUR

19.373,00 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:

22.510,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:

1.300,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:

115.450,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:

343.020,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:

947.507,00 EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von:

971.209,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

2026

2027

Grundsteuer A auf

375 v.H.

375 v.H.

Grundsteuer B auf

600 v.H.

600 v.H.

Gewerbesteuer

399 v.H.

399 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

 

2026

2027

für den ersten Hund

48,00 EUR

48,00 EUR

für den zweiten Hund

72,00 EUR

72,00 EUR

für jeden weiteren Hund

96,00 EUR

96,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

330,00 EUR

330,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

735,00 EUR

735,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.280,00 EUR

1.280,00 EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2024)

-275.497,69 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2025)

-317.696,69 EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2026)

-391.209,69 EUR

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Reipoltskirchen, den 01.06.2026
Gez. Eckert, Beauftragter