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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 24/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf’m Wingertsberg-Borbach“ der Ortsgemeinde Nußbach;

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Nußbach hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2026 die von der Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH, Kaiserslautern, vorgelegte Fassung des Entwurfes für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf’m Wingertsberg-Borbach“ angenommen. Der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung „Mai 2026“ wird mit den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung, des Umweltberichts mit Fachgutachten sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 auf die Dauer eines Monats in der Zeit von

15. Juni bis einschließlich 17. Juli 2026

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/aktuelles/

eingestellt und die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Folgende wesentlich umweltbezogene Stellungnahmen (Planungen, Gutachten etc.) liegen vor und werden auf der Homepage eingestellt und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB):

Umweltbericht mit umweltbezogenen Themen:

Fläche (Geltungsbereich: 7,46 ha)

Boden (Bodenfunktionen, Altablagerungen, Radon)

Wasser (Oberflächenwasser, Grundwasser, Wasserschutzgebiete, Sturzflutgefahren)

Tiere und Pflanzen (Habitate/Biotoptypen, Avifauna: Feldlerche, Neuntöter, Waldkauz, Schutzstatus nach § 30 BNatSchG)

Klima/Luft (Klimafunktionen, Klimawandel)

Mensch (Lärm- / Staubemissionen, Verkehrsaufkommen, Landschaftsbild, Erholung)

Landschaftsbild (optische Veränderung)

Kultur- und sonstige Sachgüter

Umweltbezogene Fachgutachten:

Biotoptypenkartierung

Habitatpotenzialanalyse / faunistische Kartierung

Fachbeitrag Artenschutz

Abarbeitung Eingriffsregelung: integrierte Biotopbewertung

Hinweise zu Umweltbelangen aus den Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB (siehe Umweltbericht)

GDKE Rheinland-Pfalz, Direktion Landesarchäologie: Fundstellenkartierung

Kreisverwaltung Kusel, Untere Naturschutzbehörde: geschützte Biotope

Kreisverwaltung Kusel, Untere Wasserbehörde: Oberflächenabfluss, Grundwasserneubildung

Kreisverwaltung Kusel, Gesundheitsamt: Herstellungs-, Recyclings- und Entsorgungsprozesse

Forstamt Kusel: Waldabstand, waldrechtliche Genehmigung

Planungsgemeinschaft Westpfalz: Vollzugshinweise zur Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Acker- und Grünlandflächen

Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz: erloschenes Bergwerksfeld für Steinkohle

SGD Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz: Oberflächenentwässerung, Gefahr von Erosionen, Starkregenvorsorge, keine Altablagerungen, Altstandorte

Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz: Flächeninanspruchnahme, agrarstrukturelle Belange

Das Plangebiet befindet sich nordöstlich der Ortslage von Nußbach und hat eine Größe von ca. 7,46 Hektar. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Flur 18, Flst. Nr. 810, 814, 815, 816, 819 sowie die Teilflächen Flur 18, Flst. Nr. 780, 785, 820, 823, 824, 825 und 1100 der Gemarkung Nußbach.

Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.

Der Bebauungsplan wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein aufgestellt.

Zu dem Entwurf des Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf’m Wingertsberg-Borbach“ der Gemarkung Nußbach in der Fassung „Mai 2026“, mit den bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen, der Begründung sowie dem Umweltbericht, können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz BauGB i. V. mit § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB).

Nußbach, den 2. Juni 2026
Für die Ortsgemeinde Nußbach:
gez. Schwarz
Schwarz, Ortsbürgermeister

Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage „Auf’m Wingertsberg-Borbach“ der Ortsgemeinde Nußbach;

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

--- Grenze räumlicher Geltungsbereich