Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die §§ 1, 2 und 4 der Satzung werden neu gefasst. Es erfolgt eine Ergänzung des § 8.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 0,00 € auf neu 0,00 € festgesetzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Steuer | von bisher | auf nunmehr |
| Grundsteuer A | 320 v.H. | 345 v.H. |
| Grundsteuer B | 385 v.H. | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 365 v.H. | 380 v.H. |
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.