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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 25/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Wolfstein für das Jahr 2024 vom 07.06.2024

Die Aufsichtsbehörde erhob am 25.07.2023 Bedenken wegen Rechtsverletzung gegen den Haushalt für das Haushaltsjahr 2024.

Der Stadtrat hat folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1, 2, 4 und 6 werden neu gefasst. Die §§ 9 und 10 werden ergänzt.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 betrug  —  -1.089.790,12 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 betrug —  -1.666.010,12 €

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt  —  -1.399.070,12 €

§ 9 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von  —  11.695.300,00 €

§ 10 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 01.08.2023 bleiben unverändert.

Wolfstein, den 07.06.2024
Gez. Dilly, Stadtbürgermeister