Die Aufsichtsbehörde erhob am 25.07.2023 Bedenken wegen Rechtsverletzung gegen den Haushalt für das Haushaltsjahr 2024.
Der Stadtrat hat folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die §§ 1, 2, 4 und 6 werden neu gefasst. Die §§ 9 und 10 werden ergänzt.
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| gegenüber bisher € | verändert um € | nunmehr festgesetzt auf € |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 3.004.660,00 | +897.750,00 | 3.902.410,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 3.534.730,00 | +100.740,00 | 3.635.470,00 |
| der Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | -530.070,00 | +797.010,00 | 266.940,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen | -332.350,00 | +844.140,00 | 511.790,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 260.000,00 | +194.110,00 | 454.110,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 513.500,00 | +243.850,00 | 757.350,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -253.500,00 | -49.740,00 | -303.240,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 585.850,00 | -794.400,00 | -208.550,00 |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| bisher € | auf nunmehr € |
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von | 253.500,00 | 303.240,00 |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| € |
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von | 105.300,00 |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| bisher v.H. | auf nunmehr v.H. |
| Grundsteuer A | 410 | 410 |
| Grundsteuer B | 615 | 615 |
| Gewerbesteuer | 410 | 410 |
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug — -1.089.790,12 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2023 betrug — -1.666.010,12 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2024 beträgt — -1.399.070,12 €
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von — 11.695.300,00 €
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.
Die übrigen Festsetzungen der Haushaltssatzung vom 01.08.2023 bleiben unverändert.