Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Oberweiler im Tal hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 07.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 248.040,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 254.385,00 EUR
Jahresfehlbetrag — -6.345,00 EUR
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen
Ein- und Auszahlungen — 8.535,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 16.470,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 18.300,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -1.830,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — -6.705,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von — 1.830,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von — 62.000,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von — 451.659,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2024
Grundsteuer A auf — 360 v.H.
Grundsteuer B auf — 600 v.H.
Gewerbesteuer — 390 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2024
für den ersten Hund — 35,00 EUR
für den zweiten Hund — 65,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 80,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 350,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 975,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 1.600,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 13,89 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 4,50 EUR je Hektar
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Vorvorjahres (2022) — 343.730,15 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Vorjahres (2023) — 329.970,15 EUR
voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals
zum 31.12 des Haushaltsjahres (2024) — 323.625,15 EUR
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.