Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Adenbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 29.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | Im Ergebnishaushalt | 2025 |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 199.820,00 | EUR |
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| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 229.028,00 | EUR |
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| Jahresfehlbetrag | -29.208,00 | EUR |
| 2. | Im Finanzhaushalt | ||
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| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | -22.498,00 | EUR |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 4.500,00 | EUR |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 9.500,00 | EUR |
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| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -5.000,00 | EUR |
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| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 27.498,00 | EUR |
| Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt: | |
| für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: | 42.250,00 EUR |
| Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt: | |
| für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: | 38.640,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von: — 345.666,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 |
| Grundsteuer A auf | 452 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 v.H. |
| Gewerbesteuer | 458 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: |
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| 2025 |
| für den ersten Hund | 40,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 80,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 100,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 1.000,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.500,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 24,00 EUR je Hektar |
| Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe: | |
| für das Haushaltsjahr 2025 auf | 10,00 EUR je Hektar |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2023) | -360.117,86 | EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2024) | -372.484,86 | EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2025) | -401.692,86 | EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.