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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 25/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Adenbach für das Haushaltsjahr 2025 vom 04.06.2025

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Adenbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 29.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

Im Ergebnishaushalt

2025

der Gesamtbetrag der Erträge auf

199.820,00

EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

229.028,00

EUR

Jahresfehlbetrag

-29.208,00

EUR

2.

Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen

und außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von:

42.250,00 EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von:

38.640,00 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von:  —  345.666,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2025

Grundsteuer A auf

452 v.H.

Grundsteuer B auf

600 v.H.

Gewerbesteuer

458 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde,

die innerhalb des Gemeindegebietes

gehalten werden:

2025

für den ersten Hund

40,00 EUR

für den zweiten Hund

80,00 EUR

für jeden weiteren Hund

100,00 EUR

für den ersten gefährlichen Hund

500,00 EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

1.000,00 EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.500,00 EUR

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2025 auf

24,00 EUR je Hektar

Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:

für das Haushaltsjahr 2025 auf

10,00 EUR je Hektar

§ 7 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand

des Eigenkapitals zum 31.12

des Vorvorjahres

(2023)

voraussichtlicher Stand

des Eigenkapitals zum 31.12

des Vorjahres

(2024)

voraussichtlicher Stand

des Eigenkapitals zum 31.12

des Haushaltsjahres

(2025)

§ 8 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.

§ 9 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Adenbach, den 04.06.2025
Gez. Eckert
Eckert, Ortsbürgermeister