Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nerzweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 06.05.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | Im Ergebnishaushalt | 2025 |
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| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 152.935,00 | EUR |
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| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 158.954,00 | EUR |
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| Jahresfehlbetrag | -6.019,00 | EUR |
| 2. | Im Finanzhaushalt |
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| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 2.143,00 | EUR |
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| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 17.771,00 | EUR |
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| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 28.320,00 | EUR |
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| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -10.549,00 | EUR |
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| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 8.406,00 | EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : | 10.549,00 | EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : | 0,00 | EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2025 in Höhe von : | 119.103,00 | EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
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| 2025 | |
| Grundsteuer A auf | 420 | v.H. |
| Grundsteuer B auf | 600 | v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 | v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | ||
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| 2025 | |
| für den ersten Hund | 30,00 | EUR |
| für den zweiten Hund | 48,00 | EUR |
| für jeden weiteren Hund | 65,00 | EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 | EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 800,00 | EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.200,00 | EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2025 auf | 20,00 | EUR je Hektar |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2025 auf | 13,00 | EUR je Hektar |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2023) | -72.748,13 | EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2024) | -77.175,13 | EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2025) | -83.194,13 | EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.