Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Oberweiler-Tiefenbach hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 26.05.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. Im Ergebnishaushalt | 2026 | 2027 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 555.887,00 EUR | 469.210,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 542.565,00 EUR | 459.980,00 EUR |
| Jahresüberschuss | 13.322,00 EUR | 9.230,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | ||
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 48.372,00 EUR | 35.570,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 38.023,00 EUR | 1.500,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 53.023,00 EUR | 1.500,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -15.000,00 EUR | 0,00 EUR |
| Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -33.372,00 EUR | -35.570,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 15.000,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von: — 0,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : — 8.800,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : — 91.600,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von : — 735.654,00 EUR
für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von : — 755.104,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2026 | 2027 |
| Grundsteuer A auf | 365 v.H. | 365 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 682 v.H. | 682 v.H. |
| Gewerbesteuer | 410 v.H. | 410 v.H. |
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
| 2026 | 2027 |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 96,00 EUR | 96,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR | 400,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 900,00 EUR | 900,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.600,00 EUR | 1.600,00 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2024) | 1.438.341,24 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2025) | 1.402.493,24 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2026) | 1.415.815,24 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.