a) Beitragsermittlung
Der Gemeinderat beschließt die Beitragsermittlung nach der Alternative 2 des dem Ortsgemeinderat vorliegenden Satzungsmusters. Diese sieht vor, dass die Kostenentwicklung der letzten drei und der kommenden drei Jahre berücksichtigt werden.
b) Gemeindeanteil
Der Gemeinderat beschließt aufgrund der anderweitigen Nutzung der Feld- und Waldwege einen Gemeindeanteil in Höhe von 5 v. H. festzusetzen.
c) Änderung der Satzung
Der Ortsgemeinderat beschließt den vorliegenden Satzungsentwurf mit den gewünschten Änderungen.
Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen
Der Ortsgemeinderat beschließt den Satzungsentwurf sowie den darin befindlichen Gemeindeanteil i. H. v. 30 %.
Regionales Zukunftsprogramm
Der Vorsitzende wird ermächtigt, die Projekte für das Regionale Zukunftsprogramm umzusetzen. Ihm wird die entsprechende Vergabevollmacht im Rahmen der aufgezeigten Gesamtkosten zzgl. eines 10-prozentigen Kostenüberschreitungsrahmens erteilt.