Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Kirrweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 08.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. | Im Ergebnishaushalt | 2024 |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 396.632,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 287.547,00 EUR |
| Jahresfehlbetrag | 109.085,00 EUR |
| 2. | Im Finanzhaushalt |
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| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 124.104,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 13.500,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 61.000,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -47.500,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -76.604,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 0,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2024 |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | |
| 2024 |
| für den ersten Hund | 35,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 50,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 400,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 800,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.200,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2024 auf | 26,00 EUR je Hektar |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
| für das Haushaltsjahr 2024 auf | 8,00 EUR je Hektar |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2022) | 868.911,31 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2023) | 931.144,31 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2024) | 1.040.229,31 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.