Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Homberg hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 07.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
| Festgesetzt werden | |
| 1. Im Ergebnishaushalt 2024 | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 319.305,00 EUR |
| Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 309.424,00 EUR |
| Jahresüberschuss | 9.881,00 EUR |
| 2. Im Finanzhaushalt | |
| Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 17.101,00 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 6.750,00 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 32.200,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -25.450,00 EUR |
| Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 8.349,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 25.450,00 EUR |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 3.400,00 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von : | 151.772,00 EUR |
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 2024 |
| Grundsteuer A auf | 345 v.H. |
| Grundsteuer B auf | 465 v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. |
| Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: | |
| 2024 |
| für den ersten Hund | 48,00 EUR |
| für den zweiten Hund | 72,00 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 120,00 EUR |
| für den ersten gefährlichen Hund | 500,00 EUR |
| für den zweiten gefährlichen Hund | 1.000,00 EUR |
| für jeden weiteren gefährlichen Hund | 1.500,00 EUR |
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
| für das Haushaltsjahr 2024 auf | 11,86 EUR je Hektar |
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
| für das Haushaltsjahr 2024 auf | 2,60 EUR je Hektar |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres | (2022) | 406.181,08 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres | (2023) | 435.636,08 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres | (2024) | 445.517,08 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.