Der Stadtrat Lauterecken hat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB beschlossen. Gleichzeitig wird die Änderung/Ergänzung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein, welcher sich gerade in der Neuaufstellung befindet, beantragt.
Gegenstand der Bebauungsplanung ist die Schaffung des Baurechtes für die Erschließung des Werks IV der IGM Holding GmbH im Bereich der Gewanne „Unterm Landgraben“ der Gemarkung Lauterecken.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes für die Erschließungsstraße des Werks IV wird im Norden durch die Bundesstraße (B 420), im Osten durch die Gemarkungsgrenze Lauterecken-Medard, im Süden durch den fortlaufenden asphaltierten Feldwirtschaftsweg, dem auch die geplante Erschließungsstraße entspringt und im Westen durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche begrenzt.
Im Einzelnen betroffen sind die Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 3458 und Flst. Nr. 3465 der Gemarkung Lauterecken.
Das vorgesehene Plangebiet ist in dem nachstehend veröffentlichten Lageplan dargestellt.
Die Veranlassung zur Planaufstellung ergibt sich aus dem Bestreben der Stadt Lauterecken, unter Wahrung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse (§ 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) und der Belange der Wirtschaft einschließlich der Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen (§ 1 Abs. 8 BauGB) eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Belangen miteinander in Einklang bringt, zu gewährleisten (§ 1 Abs. 5 Satz 1 BauGB).
Der Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der vorgesehene räumliche Geltungsbereich stehen unter dem Vorbehalt der Änderung und Ergänzung im weiteren Planaufstellungsverfahren.
Dieser Planaufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Unterm Landgraben“ gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB) der Stadt Lauterecken;
Bekanntmachung des Planaufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauG
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Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung
Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)