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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 26/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die öffentliche Bekanntgabe der Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Kreimbach-Kaulbach

VERMESSUNGS- UND KATASTERAMT WESTPFALZ

Bahnhofstraße 24, 66953 Pirmasens

In der Gemarkung Kaulbach, Flur 0, Flurstück 1844 („Elsberg“) wurde das Liegenschaftskataster aus Anlass einer beigebrachten Teilungsvermessung durch den Fortführungsnachweis bT 30527/2025 aktualisiert.

Gemäß § 10 Abs. 4 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1), in der jeweils geltenden Fassung, werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:

„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“

Der Fortführungsnachweis ist in der Zeit vom 27.06.2025 bis 28.07.2025 beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz in Pirmasens (Bahnhofstraße 24, 66953 Pirmasens) ausgelegt. Nach vorheriger Terminabsprache während der Dienststunden (Montag – Freitag 8:00 bis 13:00) kann der Fortführungsnachweis eingesehen werden.

Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 23. Januar 2003 (BGBl. I 2003, 102; FNA 201-6), in den jeweils geltenden Fassungen, nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe kann auch im Internet unter https://vermka-westpfalz.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, Bahnhofstraße 24, 66953 Pirmasens

erhoben werden.

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit dem Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz finden Sie unter https: //vermka-westpfalz.rlp.de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation.

Im Auftrag
gez. Lothar Bischof
(Vermessungsamtsrat)