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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 26/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Neufassung des Bebauungsplanes „Brühl“ der Ortsgemeinde Hefersweiler im beschleunigten Verfahren gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB);

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Hefersweiler hat die Annahme des Entwurfes zur Neufassung des Bebauungsplanes „Brühl“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, in der vom Ingenieurbüro iPlan4u consult GmbH, Schmalfelderhof, ausgearbeiteten Planentwurf beschlossen.

Der Entwurf dieses Bebauungsplanes in der Fassung „Mai 2025“, wird mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 2. Alternative BauGB sowie dem Inhalt dieser Bekanntmachung gemäß § 3 Abs. 2 in der Zeit von

27. Juni 2025 bis einschließlich 01. August 2028

auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein unter

https://www.vg-lw.de/buerger-verwaltung/bauen-wohnen/bauleitplanung/

aktuelles/

eingestellt. Die Unterlagen können dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung und die Möglichkeit zur Äußerung der Öffentlichkeit zur Planung (§ 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB) wird im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sichergestellt.

Gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird und gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Der vorgesehene räumliche Geltungsbereich der Neufassung des Bebauungsplanes „Brühl“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB umfasst die Grundstücke Flurstück Nr. 54/4, 107/1, 107,109, 110, 111, 113, 114 und die Teilflächen der Grundstücke Flst. Nr. 106/1 (Schulstraße) und 108 (Weg) der Gemarkung Berzweiler sowie die Grundstücke Flst. Nr. 168,169, 170, 171 der Gemarkung Hefersweiler.

Die genaue Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem nachstehend veröffentlichten Auszug aus dem Bebauungsplanentwurf.

Gegenstand der vorgesehenen Neufassung ist

die Ausweisung der bisherigen Grünfläche mit Spielplatz als Baufläche für eine Gemeinbedarfseinrichtung (Kindergarten)

die Bereinigung und Anpassung der gestalterischen (bauordnungsrechtlichen) Festsetzungen und

die Nachverdichtung unter sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden um neue Baumöglichkeiten zu schaffen (siehe §§ 1 Abs. 5 Satz 3 und 1a Abs. 2 BauGB)

Zu dem Entwurf der Neufassung des Bebauungsplanes „Brühl“ der Ortsgemeinde Hefersweiler im beschleunigten Verfahren gemäß 13a BauGB in der Planfassung „Mai 2025“ mit den planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründung können anlässlich der öffentlichen Auslegung während der Auslegungsfrist Stellungnahmen schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Wolfstein, Bergstraße 2, 67752 Wolfstein oder elektronisch unter nachfolgender E-Mail Adresse bauleitplanung@vg-lw.de abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2, Satz 4, Nr. 1-4 BauGB i. V. mit § 4a Abs. 5 BauGB).

Hefersweiler, 13.06.2025
Für die Ortsgemeinde Hefersweiler:
gez. Armbrust
Armbrust, Ortsbürgermeister

Neufassung des Bebauungsplanes „Brühl“ der Ortsgemeinde Hefersweiler im beschleunigten Verfahren gemäß 13a des Baugesetzbuches (BauGB);

öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

--- Grenze räumlicher Geltungsbereich

Datengrundlage: Geobasisinformationen der Vermessungs- und Katasterverwaltung Rheinland-Pfalz (Zustimmung vom 15. Oktober 2002)