Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nußbach hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 10.06.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Die §§ 1, 2, 4, 5 und 9 werden neu gefasst und der ursprüngliche § 6 entfällt:
| Festgesetzt werden | |||
| gegenüber | verändert | nunmehr |
| bisher | um | festgesetzt |
|
|
| auf |
| € | € | € |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag der Erträge | 1.083.342,00 | -300.581,00 | 782.761,00 |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen | 835.729,00 | -1.785,00 | 833.944,00 |
| der Jahresüberschuss | 247.613,00 | -298.796,00 | -51.183,00 |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen | 263.763,00 | -297.496,00 | -33.733,00 |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 0,00 | 418.374,00 | 418.374,00 |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.400,00 | 464.262,00 | 465.662,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.400,00 | -45.888,00 | -47.288,00 |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -262.363,00 | 343.384,00 | 81.021,00 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 0,00 € auf neu 47.288,00€ festgesetzt.
| Ansatz 2026 bisher | Ansatz 2026 neu |
| 0,00 € | 47.288,00 |
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 144.460,00 EUR
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
Für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von: — 998.483,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2026
Grundsteuer A auf — 370 v.H.
Grundsteuer B auf — 662 v.H.
Gewerbesteuer — 405 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2026
für den ersten Hund — 50,00 EUR
für den zweiten Hund — 75,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 100,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 500,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 1.125,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 2.000,00 EUR
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.
Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 01.07.2025 bleiben unverändert.