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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 26/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde Nußbach für das Haushaltsjahr 2026 vom 16.06.2026

Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Nußbach hat auf Grund des § 98 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 10.06.2026 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die §§ 1, 2, 4, 5 und 9 werden neu gefasst und der ursprüngliche § 6 entfällt:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

gegenüber

verändert

nunmehr

bisher

um

festgesetzt

auf

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge

1.083.342,00

-300.581,00

782.761,00

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen

835.729,00

-1.785,00

833.944,00

der Jahresüberschuss

247.613,00

-298.796,00

-51.183,00

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein-

und Auszahlungen

263.763,00

-297.496,00

-33.733,00

die Einzahlungen

aus Investitionstätigkeit

0,00

418.374,00

418.374,00

die Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

1.400,00

464.262,00

465.662,00

der Saldo der Ein-

und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit

-1.400,00

-45.888,00

-47.288,00

der Saldo der Ein- und

Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

-262.363,00

343.384,00

81.021,00

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 0,00 € auf neu 47.288,00€ festgesetzt.

Ansatz 2026 bisher

Ansatz 2026 neu

0,00 €

47.288,00

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:  —  144.460,00 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse Kredite

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

Für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von:  — 998.483,00 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 —  2026 

Grundsteuer A auf  —  370 v.H. 

Grundsteuer B auf  —  662 v.H. 

Gewerbesteuer  —  405 v.H. 

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

 —  2026 

für den ersten Hund  —  50,00 EUR 

für den zweiten Hund  —  75,00 EUR 

für jeden weiteren Hund  —  100,00 EUR 

für den ersten gefährlichen Hund  —  500,00 EUR 

für den zweiten gefährlichen Hund  —  1.125,00 EUR 

für jeden weiteren gefährlichen Hund  —  2.000,00 EUR 

§ 9 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2026 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung vom 01.07.2025 bleiben unverändert.

Nußbach, den 16.06.2026
Gez. Schwarz
Ortsbürgermeister