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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 26/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Haushaltssatzung der Stadt Lauterecken für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 vom 12.06.2026

Der Stadtrat der Stadt Lauterecken hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am

07.05.2026 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

Im Ergebnishaushalt

2026

2027

der Gesamtbetrag der Erträge auf

4.090.160,00

EUR

4.209.341,00

EUR

Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.706.786,00

EUR

4.666.183,00

EUR

Jahresfehlbetrag

-616.626,00

EUR

-456.842,00

EUR

2.

Im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen

-377.269,00

EUR

-219.031,00

EUR

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

554.250,00

EUR

0,00

EUR

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

857.200,00

EUR

0,00

EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-302.950,00

EUR

0,00

EUR

Saldo der Ein.- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

680.219,00

EUR

219.031,00

EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :

303.000,00

EUR  

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :

0,00

EUR

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :

39.000,00

EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :

450.600,00

EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2026 in Höhe von :

7.997.100,00

EUR

für das Haushaltsjahr 2027 in Höhe von :

8.204.600,00

EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

2026

2027

Grundsteuer A auf

355

v.H.

355

v.H.

Grundsteuer B auf

712

v.H.

712

v.H.

Gewerbesteuer

395

v.H.

395

v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2026

2027

für den ersten Hund

60,00

EUR

60,00

EUR

für den zweiten Hund

95,00

EUR

95,00

EUR

für jeden weiteren Hund

150,00

EUR

150,00

EUR

für den ersten gefährlichen Hund

500,00

EUR

500,00

EUR

für den zweiten gefährlichen Hund

1.000,00

EUR

1.000,00

EUR

für jeden weiteren gefährlichen Hund

1.500,00

EUR

1.500,00

EUR

§ 6 Eigenkapital

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres

(2024)

-2.812.162,10

EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres

(2025)

-3.360.850,10

EUR

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres

(2026)

-3.977.476,10

EUR

§ 7 über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 5.000 EUR überschritten sind.

§ 8 Inkrafttreten

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Lauterecken, den 12.06.2026

Gez. Steinhauer-Theis
Stadtbürgermeisterin