Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage "Hinterster Schwannenberg" der Gemarkung Hefersweiler
a. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 I Baugesetzbuch, BauGB, sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 I BauGB
Der Ortsgemeinderat beschließt den vorgestellten Abwägungsempfehlungen und Kommentierungen zu folgen und die aus den Stellungnahmen resultierenden Hinweise und Ergänzungen in die Festsetzungen des Bebauungsplans einarbeiten zu lassen.
b. Annahme des Planentwurfs für die öffentliche Auslegung nach § 3 II BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 II BauGB
Der Ortsgemeinderat beschließt die Annahme des Planentwurfs unter Vorbehalt der einzuarbeitenden Änderungen und Ergänzungen. Dieser gemäß Kommentierung und Abwägung aktualisierte Planentwurf stellt die Grundlage für die nun folgende und angestrebte reguläre Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher dar. Der Plan erhält hiermit die Planfassung Mai 2026.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026/2027
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Fassung.
Unterhaltungsmaßnahme Feldweg (Ausbesserung);
Auftragsvergabe
Der Ortsgemeinderat Hefersweiler beschließt, den Auftrag für die Unterhaltungsmaßnahme am Feldweg gemäß einem vorliegenden Angebot zu vergeben.
Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn eine haushaltsrechtliche Genehmigung von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Kusel der Ortsgemeinde Hefersweiler vorliegt.
Ortsbürgermeister Armbrust wird ermächtigt den Auftrag zu erteilen.
Unterhaltungsmaßnahme Feldweg (Spülen von Durchlässen);
Auftragsvergabe
Der Ortsgemeinderat Hefersweiler beschließt einen Auftrag für die Reinigung der Durchlässe an die Fachfirma gemäß dem vorliegenden Angebot bis zu einer Auftragssumme in Höhe von 2.000,00 € brutto zu vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand und Verbrauch.
Der Auftrag darf erst erteilt werden, wenn eine haushaltsrechtliche Genehmigung von der Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung Kusel der Ortsgemeinde Hefersweiler vorliegt.
Der Vorsitzende wird ermächtigt den Auftrag im Namen und für Rechnung der Ortsgemeinde Hefersweiler zu erteilen.