Haushaltssatzung und Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 der Stadt Lauterecken
Der Stadtrat der Stadt Lauterecken beschließt auf Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Steuerausschusses der Stadt Lauterecken die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen 2026 und 2027 in der dem Stadtrat vorliegenden Form.
Abrechnung wiederkehrende Beiträge für den Ausbau der Lautertalstraße (Gemeindestraße) sowie den Ausbau der Gehwege entlang der K39 (Lautertalstraße/Cronenberger Straße)
Der Stadtrat beschließt, entsprechend der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Steuerausschusses, die Kosten der Ausbaumaßnahmen aus den Jahren 2024 und 2025 gemäß den entsprechenden Beitragssätzen i. H. v. 0,007516 €/m² und 0,070749 €/m² über die wiederkehrenden Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen abzurechnen.
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Der Stadtrat beschließt die Einführung der neuen Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) und gleichzeitig die Aufhebung der bisherigen Erschließungsbeitragssatzung vom 02.08.1988.
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege
a) Beitragsermittlung
Der Stadtrat beschließt die Beitragsermittlung nach der Alternative 1 des dem Stadtrat vorliegenden Satzungsmusters. Diese sieht vor, dass die jährlichen Kosten für die Beitragsermittlung zugrunde gelegt werden.
b) Gemeindeanteil
Der Stadtrat beschließt aufgrund der anderweitigen Nutzung der Feld- und Waldwege einen Gemeindeanteil in Höhe von 35 v. H. festzusetzen.
c) Änderung der Satzung
Der Stadtrat beschließt den vorliegenden Satzungsentwurf.
Digitale Mitwirkungsökofläche "Hütte am Weiher"
Die Stadt Lauterecken beschließt die Umsetzung des vorgelegten Kurzkonzepts für die Gestaltung der Außenfläche „Hütte am Weiher“ im Rahmen des Förderprojekts Smart Cities, „Land L(i)eben“
Regionales Zukunftsprogramm
Die Vorsitzende wird ermächtigt, die Projekte für das Regionale Zukunftsprogramm umzusetzen.
Ihr wird Vergabevollmacht im Rahmen der aufgezeigten Gesamtkosten zzgl. eines 10-prozentigen Kostenüberschreitungsrahmens erteilt.
Lauterecker Heimatfest - Verhandlungsvergabe im Rahmen der UVgO
Der Stadtrat beschließt, dass mindestens drei potentielle Veranstalter zur Angebotsabgabe für die Ausrichtung des 70. Heimatfestes aufgefordert werden sollen.
Die Mittel sind im Haushalt von 2026 veranschlagt.
Die Stadtbürgermeisterin wird ermächtigt, nach Angebotseröffnung, die Veranstaltung an den wirtschaftlichsten Anbieter zu vergeben.
Endstufenausbau Hausweilerweg;
Variantenentscheidung und Ausschreibungsfreigabe
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Empfehlung des Bau-, Liegenschafts-, Umwelt- und Landwirtschaftsausschusses. Das Planungsbüro wird beauftragt die vorgeschlagene und favorisierte Variante - bestehende Tragschicht aufbrechen und entfernen, neue geschlossene Deckschicht aufbringen - in die Ausschreibung einzuarbeiten und die Ausschreibung schnellstmöglich durchzuführen.
Die Vorsitzende wird ermächtigt den Auftrag, entsprechend der Vergabeempfehlung, an den wirtschaftlichsten Anbieter zu erteilen.
Der Stadtrat ist in der folgenden Sitzung entsprechend zu informieren.
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Stadtrat beschließt die Annahme einer Geldspende für das Heimatfest 2026 der Stadt Lauterecken
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren
Nach eingehender Beratung und Kenntnisnahme der Empfehlung des Haupt-, Finanz- und Steuerausschuss der Stadt Lauterecken, beschließt der Stadtrat Lauterecken die Neufassung der Satzung über die Erhebung der Friedhofsgebühren in der dem Stadtrat vorliegenden Fassung.
Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Stadtrat die Niederschlagung einer Forderung.