Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eßweiler beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2026/2027 in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Fassung.
Die Vorsitzende wird ermächtigt, die Projekte für das Regionale Zukunftsprogramm umzusetzen.
Ihr wird Vergabevollmacht im Rahmen der aufgezeigten Gesamtkosten zzgl. eines 10-prozentigen Kostenüberschreitungsrahmens erteilt.
Im nichtöffentlichen Teil beschließt der Ortsgemeinderat den Erwerb eines Grundstücks.