Verpflichtung eines neuen Ratsmitgliedes
Der Vorsitzende verpflichtet das nachgerückte Ratsmitglied Bernd Wittal per Handschlag.
Beratung und Beschlussfassung über eine Anhebung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B, sowie die Gewerbesteuer
Der Ortsgemeinderat beschließt die Realsteuerhebesätze wie folgt anzupassen:
Grundsteuer B von bisher 430 v.H. auf nunmehr 548 v.H.
1. Nachtragshaushaltssatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023
Der Ortsgemeinderat beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023.
Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB); Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Der Ortsgemeinderat beschließt, unter der Bedingung, dass keinerlei Kosten für die Ortsgemeinde entstehen, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Fertighauses zu erteilen. Der Ortsgemeinderat beschließt zudem, dass bei einem eventuell folgenden Bauantrag in gleicher Sache der Ortsbürgermeister oder Vertreter im Amt ermächtigt wird, das gemeindliche Einvernehmen in gleicher Weise wie vorstehend beschlossen, zu erteilen oder zu versagen. Sollte eine sichtbare Holzbauweise geplant sein, soll die Angelegenheit nochmals im Ortsgemeinderat beraten werden.
Der Ortsgemeinderat äußert den Wunsch, dass das Dach des Hauses ein Satteldach sein sollte, dass es dem Ortsbild angepasst wird.
Ortskernsanierung „Ortskern / Ortsdurchfahrt Eßweiler“; Vorbereitende Untersuchungen
Der Ortsgemeinderat beschließt die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Untersuchungsgebiet „Ortskern / Ortsdurchfahrt Eßweiler“ mit den wesentlichen Bereichen: Hauptstraße, Krämelstraße, Bergstraße, Donaustraße, Am Langenacker, Hostweg, Lochgasse, Läppchen, Im Eck, Auf Herrmannsmauer und Mühlgasse
KKP – Kommunaler Klimapakt und KIPKI – Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation
Der Ortsgemeinderat beschließt dem Kommunalen Klimapakt (KKP) beizutreten. Damit verpflichtet sich die Ortsgemeinde, ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Sie benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
Der Ortsgemeinderat beschließt die Änderung der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen aufgrund des § 24 GemO in Verbindung mit § 17 LStrG.
Vorschlagsliste Schöffenwahl 2023
In die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen wird Herr Roland Schneider gewählt.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Resolution zum Landesfinanzausgleichsgesetz
Der Ortsgemeinderat beschließt, an der Resolution zur stärkeren Berücksichtigung strukturschwacher Regionen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs teilzunehmen.