Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Eßweiler hat auf Grund des § 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung am 16.05.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. Im Ergebnishaushalt 2024
der Gesamtbetrag der Erträge auf — 590.785,00 EUR
Der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — 622.984,00 EUR
Jahresfehlbetrag — -32.199,00 EUR
2. Im Finanzhaushalt
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen — -3.599,00 EUR
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit — 89.850,00 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit — 155.500,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit — -65.650,00 EUR
Saldo der Ein.- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit — 69.249,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 65.650,00 EUR
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen gem. VV Nr. 12 zu § 93 GemO werden wie folgt veranschlagt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 0,00 EUR
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von: — 1.075.500,00 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
— 2024
Grundsteuer A auf — 360 v.H.
Grundsteuer B auf — 600 v.H.
Gewerbesteuer — 400 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
— 2024
für den ersten Hund — 43,00 EUR
für den zweiten Hund — 68,00 EUR
für jeden weiteren Hund — 78,00 EUR
für den ersten gefährlichen Hund — 430,00 EUR
für den zweiten gefährlichen Hund — 1.020,00 EUR
für jeden weiteren gefährlichen Hund — 1.560,00 EUR
Die Sätze der Beiträge für den Neubau, Ausbau und die Instandsetzung der öffentlichen Feld- und Waldwege (Wirtschaftswege) einschließlich ihrer Nebenanlagen werden wir folgt festgesetzt:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 15,05 EUR je Hektar
Für Beitragspflichtige, die ihren Einnahmeanteil aus der Jagdverpachtung der Ortsgemeinde für diesen Zweck zur Verfügung stellen, ermäßigt sich der Beitrag auf folgende Höhe:
für das Haushaltsjahr 2024 auf — 10,00 EUR je Hektar
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorvorjahres (2022) | 589.489,54 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Vorjahres (2023) | 537.001,54 EUR |
| voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12 des Haushaltsjahres (2024) | 504.802,54 EUR |
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs.1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 2.500 EUR überschritten sind.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.