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Rundschau für das Glan- und Lautertal
Ausgabe 27/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

1. Nachtragshaushaltssatzung der Ortsgemeinde St. Julian für das Jahr 2024 vom 05.06.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

Die § 1, 2, 4,6, 9 und 10 werden neu gefasst.

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird in Höhe von 0,00 € auf neu 34.245,00 € festgesetzt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, Kreditaufnahmen gemäß der Festsetzung in der Nachtragshaushaltssatzung und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde zum wirtschaftlich notwendigen Zeitpunkt zu günstigen Tageskonditionen aufzunehmen und auslaufende Prolongationen vorzunehmen.

§ 4 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 6 Eigenkapital

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2022 betrug

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2023 betrug

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2024 beträgt

§ 9 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird wie folgt festgesetzt:

für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von:

2.401.650,00 €

§ 10 Inkrafttreten

Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft.

Die übrigen Festsetzungen in der Haushaltssatzung bleiben unverändert.

St. Julian, den 05.06.2024
Gez. Gruber
Gruber, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die erforderliche Genehmigung ist durch die Kreisverwaltung Kusel am 06.06.2024 unter dem Aktenzeichen 029/901-11 Nr. 95 erteilt worden.

Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme

von Montag, 08.07.2024 bis Mittwoch, 17.07.2024

im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Lauterecken-Wolfstein, Standort Lauterecken, Schulstraße 6 a, Zimmer 112, während der Dienststunden (montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und

von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr) öffentlich aus.

Lauterecken, den 25.06.2024
gez. Müller
Bürgermeister