Regionales Zukunftsprogramm
Der Ortsbürgermeister wird ermächtigt, die Projekte für das Regionale Zukunftsprogramm bei der Verbandsgemeinde anzumelden und Maßnahmen zur Verwirklichung der Antragstellung zu ergreifen. Hierbei wird ein Spielraum von 10% Abweichung im Einzelfall eingeräumt.
Bebauungsplan„Sondergebiet Windpark St. Julian“;
städtebaulicher Vertrag
Der Ortsgemeinderat beschließt die Ermächtigung des Ortsbürgermeisters den erforderlichen städtebaulichen Vertrag, in der dem Ortsgemeinderat vorliegenden Form, mit dem Investor abzuschließen.
Flagge der Ortsgemeinde
Der Vorsitzende wird ermächtigt eine Stellungnahme beim Landesarchiv anzufordern.
Zudem wird der Vorsitzende dazu ermächtigt, den Antrag auf Genehmigung der Flagge bei der Aufsichtsbehörde zu stellen.